Gleisdorf – City-Zone
Steiermark
Kurzbeschreibung
Die City-Zone in der Gleisdorfer Innenstadt wurde ab 1. August 2014 zur Begegnungszone - diese umfasst die Bereiche:
- Bürgergasse zwischen Franz-Bloder-Gasse und Franz-Tanner-Straße
- Gartengasse zwischen Bürgergasse und Schillerstraße
- Weizer Straße zwischen Bürgergassse und Ludwig-Binder-Straße
Bei der Umsetzung wurde auf Schwellen und Kanten verzichtet - es gibt daher keine Niveauunterschiede, sodass alle VerkehrsteilnehmerInnen gleichberechtigt sind. Die kleinteilige Pflasterung unterstreicht diesen Effekt und signalisiert gleichzeitig durch die Ausrichtung der Steine die Fahrbereiche.
Die maximal zulässige Fahrgeschwindigkeit beträgt 20 km/h. Radfahren (in Abschnitten Raabtalradweg R11) gegen die Einbahn ist gestattet.
Im gesamten Bereich der Begegnungszone darf gehalten werden, geparkt jedoch ausschließlich an gekennzeichneten Stellen. Die Ladezonen und die gebührenpflichtige Kurzparkzonen blieben bestehen. Durch die Veränderung entfielen fast 20 Verkehrsschilder.
Lagekarte
Angegebene Kriterien | |
Kategorie der Straße | Gemeindestraße |
Typ / Umfeld | Geschäfts- / Zentrenbereich Altstadt |
Länge der Begegnungszone | ca. 500 Meter |
Erlaubte Geschwindigkeit | 20 km/h |
Verkehrsaufkommen MIV | DTV ca. 1500 (Abschätzung Walk-space.at) |
Verkehrsaufkommen Rad | DTV ca. 420 (Abschätzung Walk-space.at) |
Verkehrsaufkommen Fuß | DTV ca. 3600 (Abschätzung Walk-space.at) |
Parken vorgesehen | Ja |
Einbahn vorhanden | Ja, mit Radfahren gegen die Einbahn |
Längsneigung größer als 2% | Ja |
Elemente für Aufenthaltsqualität | Mehrere kommerzielle und nicht kommerzielle Sitzgelegenheiten vorhanden. Begrünungselemente und Springbrunnen im Bereich Brügerstraße / Franz-Tanner-Str. und am Hauptplatz. Einzelne Bäume erhöhen in der Begegnungszone auf Höhe des Hauptplatzs die Aufenthaltsqualität. Radabstellanlagen befinden sich in und rund um die Begegnungszone. |
Bauliche Gestaltung | Niveaugleiche Gestaltung mit kleinteiliger Pflasterung. Die geradlinige Ausrichtung der Steine gibt die befahrbaren Bereiche vor. Eine schrägverlaufende, in rot eingefärbte Querpflasterung signalisiert einen Raum für Alle. Das Radfahren gegen die Einbahn ist mittels Piktogramme und Pflasterung kenntlich gemacht. Die zulässigen Bereiche zum Parken sind mittels Bodenmarkierung klar gekennzeichnet. |
Öffentlichkeitsarbeit / BürgerInnenbeteiligung / Partizipation | Eine Infoveranstaltung fand am 30. Juli 2014 statt. |
Sonstige relevante Projektdetails | Im gesamten Bereich der Begegnungszone ist das Halten erlaubt. Das Parken ist nur an gekennzeichneten Stellen für max. 3 Stunden (gebührenpflichtige Kurzparkzone) gestattet. |
Ansprechperson/Kontakt: | |
Institution | Stadtgemeinde Gleisdorf |
Weiterführender Link | » Projektseite (extern) |